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Kostenloser Rechner

Französische Immobilien-Veräußerungsgewinnsteuer berechnen

Einkommensteuer und Sozialabgaben je nach Haltedauer, der Zuschlag falls fällig — und das Jahr, in dem alles entfällt. Französisches Recht. Ihre Beträge verlassen Ihren Browser nicht.

Kauf und Verkauf

Der gezahlte Preis, ohne Nebenkosten

Notar, Makler beim Kauf. Leer lassen für die Pauschale von 7,5 %

Mit Rechnungen. Leer lassen für die Pauschale von 15 %, ab 5 Jahren Haltedauer

Der Preis der Urkunde

Gutachten, Makler falls von Ihnen getragen

Volle Jahre zwischen Kauf und Verkauf

Ihre Beträge werden nie übertragen: die Berechnung läuft auf Ihrem Gerät. Nur eine anonyme Reichweitenmessung (Seitenaufruf, Klick) wird erfasst, ohne jede Zahl.

Geben Sie Kauf- und Verkaufspreis ein, um die Steuer zu sehen.

Der Leitfaden

Wie die französische Immobilien-Veräußerungsgewinnsteuer berechnet wird

Der Veräußerungsgewinn ist die Differenz zwischen dem Verkaufserlös und dem, was die Immobilie Sie gekostet hat — nicht nur der Kaufpreis: Nebenkosten und Arbeiten kommen hinzu. Die Verwaltung akzeptiert zwei Pauschalen ohne Belege: 7,5 % des Preises für Kosten, 15 % für Arbeiten ab fünf Jahren Haltedauer. Bei einer älteren Immobilie sind sie oft mehr wert als die Rechnungen.

Auf diesen Gewinn zwei getrennte Steuern mit zwei getrennten Kalendern. Die Einkommensteuer von 19 % sinkt ab dem sechsten Jahr um 6 % jährlich und entfällt nach 22 Jahren. Die Sozialabgaben von 17,2 % sinken viel langsamer — 1,65 % pro Jahr — und entfallen erst nach 30 Jahren. Zwischen 22 und 30 bleiben nur die Sozialabgaben, die dann um 9 % jährlich schmelzen.

Über 50 000 € steuerbarem Gewinn kommt ein Zuschlag von 2 bis 6 % hinzu. Und der Hauptwohnsitz ist von allem befreit, unabhängig von der Haltedauer — die erste und größte Befreiung. Der Rechner zeigt sie, um zu sagen, was sie wert ist, nicht um sie zu berechnen.

Die vier Schritte der Berechnung

  1. Den Kaufpreis berichtigen

    Gezahlter Preis + Nebenkosten (tatsächlich oder 7,5 %) + Arbeiten (tatsächlich oder 15 % nach fünf Jahren). Je höher dieser Preis, desto niedriger der Gewinn: hier entscheidet sich das Wesentliche.

  2. Den Bruttogewinn ermitteln

    Verkaufspreis, abzüglich der von Ihnen getragenen Kosten (Gutachten, Makler), minus berichtigter Preis. Negativ ist es ein Verlust: nichts zu zahlen, nichts vorzutragen.

  3. Die beiden Abschläge anwenden

    Einen für die Einkommensteuer, einen für die Sozialabgaben, nach vollen Haltejahren. Sie laufen nicht im gleichen Tempo: nach 15 Jahren 60 % auf der einen, 16,5 % auf der anderen Seite.

  4. Den Zuschlag hinzufügen, falls fällig

    Auf den einkommensteuerbaren Gewinn über 50 000 €: 2 % bis 6 % je Stufe, am Stufeneingang geglättet. Der Notar behält ihn mit dem Rest bei der Beurkundung ein.

Der Kalender zählt so viel wie die Zahl: derselbe Verkauf nach 21 und nach 22 Jahren wird nicht gleich besteuert. Um es kommen zu sehen, muss man den Wert der Immobilie verfolgen — und bei einer vermieteten Immobilie ihn ihrer Rendite gegenüberstellen.

Das richtige Verkaufsjahr zeigt sich an einem verfolgten Vermögen

Preis, Arbeiten, Kaufdatum: alles, was diese Berechnung verlangt, bewahrt Patrice für jede Immobilie, mit ihrem geschätzten Marktwert. Sie sehen die Verkaufssteuer Jahr für Jahr sinken, ohne neu einzugeben. Das Konto ist kostenlos; die Demo zeigt die App mit Beispieldaten.

Häufige Fragen

Der Verkäufer, am Tag der Beurkundung: der Notar berechnet sie, behält sie vom Verkaufspreis ein und führt sie ab. Danach ist nichts zu erklären, außer dem Zuschlag und einer Informationszeile in der Einkommensteuererklärung.

Die Pauschale von 15 % gilt ohne Belege ab fünf Jahren Haltedauer, auch ohne jede Arbeit. Tatsächliche Kosten lohnen nur, wenn sie die Pauschale übersteigen und Sie Handwerkerrechnungen haben — selbst gekauftes Material zählt nicht.

Seit 2025 werden die während der Vermietung abgezogenen Abschreibungen dem Anschaffungspreis hinzugerechnet, was den Gewinn erhöht. Dieser Rechner modelliert das nicht; das Vermietungsmodul von Patrice deckt möbliert ab.

Ja, wenn er am Verkaufstag Ihr tatsächlicher Hauptwohnsitz ist — ohne Haltefrist. Eine Immobilie, die ein Jahr vor dem Verkauf Hauptwohnsitz wurde, ist befreit; eine nach dem Umzug behaltene frühere Wohnung nicht mehr, außer bei Verkauf in normaler Frist.

Nein. Die Berechnung läuft in Ihrem Browser und Ihre Zahlen verschwinden, wenn Sie den Tab schließen. Wir messen nur anonym, dass die Seite aufgerufen und eine Berechnung gemacht wurde — nie die Beträge.